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   ArbG Wuppertal, 06.06.2019 - 5 Ca 3087/18   

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ArbG Wuppertal, 06.06.2019 - 5 Ca 3087/18 (https://dejure.org/2019,15670)
ArbG Wuppertal, Entscheidung vom 06.06.2019 - 5 Ca 3087/18 (https://dejure.org/2019,15670)
ArbG Wuppertal, Entscheidung vom 06. Juni 2019 - 5 Ca 3087/18 (https://dejure.org/2019,15670)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10

    Verjährung von Urlaubsanprüchen

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 06.06.2019 - 5 Ca 3087/18
    Die dreijährige gesetzliche Verjährung ist auch nach ihrem Zweck anzuwenden, weil nach den Zeitabläufen des § 195, 199 Abs. 4 BGB Rechtssicherheit und Rechtsfrieden geschaffen und dem Bedürfnis des Schuldners Rechnung getragen werden soll, aus lange zurückliegenden Sachverhalten nicht mehr in Anspruch genommen zu werden, (LAG Düsseldorf 8. August 2010 - 12 Sa 650/10 - juris, mwN.).

    Ein solcher Schutz ist nicht Anliegen des gesetzlichen Verjährungsrechts (LAG Düsseldorf - 8. August 2010 - 12 Sa 650/10 - juris).

    Dass eine entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der Urlaubsansprüche spätestens zum Ende des Übertragungszeitraums erlöschen, sofern sie vom Arbeitnehmer nicht geltend gemacht wurden, bestand, reicht nicht aus, um nach § 206 BGB (dazu BAG 06.12.1961 - 4 AZR 297/60 - Juris Rn. 16) oder nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB die Verjährung zu hemmen (vgl LAG Düsseldorf 8. August 2010, 12 Sa 650/10 juris).

    Was die Beurteilung der Rechtslage anbelangt, verbleibt es dabei, dass namentlich die 'Unvorhersehbarkeit einer Rechtsprechungsänderung' nicht die Anspruchsverjährung hemmt (ebenso LAG Düsseldorf 8. August 2010 - 12 Sa 650/10 - juris).

  • EuGH, 29.11.2017 - C-214/16

    Ein Arbeitnehmer muss die Möglichkeit haben, nicht ausgeübte Ansprüche auf

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 06.06.2019 - 5 Ca 3087/18
    Ließe man ein solches Erlöschen der vom Arbeitnehmer erworbenen Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub zu, würde man im Ergebnis ein Verhalten bestätigen, das zu einer unrechtmäßigen Bereicherung des Arbeitgebers führt und dem eigentlichen Zweck der Richtlinie, die Gesundheit des Arbeitnehmers zu schützen, zuwiderläuft (vgl. EuGH, Urteil vom 29.11.2017 - C-214/16, Rn. 64 juris).

    Nach der oben zitierten Entscheidung des EuGH (5. Kammer 29.11.2017 - C 214/16 (King) - juris) unterliegt der Urlaubsanspruch zwar während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses nicht der Verjährung, sodass er bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 30.09.2014 fortbestand und sich dann in einen Urlaubsabgeltungsanspruch transformierte.

    Der Kläger hat seine Abgeltungsforderung erstmals nach dem EuGH-Urteil vom 29.11.2017 - C-214/16 - King erhoben.

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04

    Arbeitnehmerbegriff - Leiterin einer Außenwohngruppe

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 06.06.2019 - 5 Ca 3087/18
    Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 347/04 - juris; 16. Februar 2000 - 5 AZB 71/99 - juris).

    Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (vgl. § 84 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB; BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 347/04 - aaO.).

    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgebend (BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 347/04 - aaO.).

  • BGH, 19.03.2008 - III ZR 220/07

    Verjährungsbeginn - Kenntnis vom Schaden setzt generell keine zutreffende

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 06.06.2019 - 5 Ca 3087/18
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH 19.03.2008 - III ZR 220/07 - juris Rn. 8) genügt die Kenntnis der tatsächlichen Umstände; anders könne es sich verhalten, wenn es sich um eine unübersichtliche oder zweifelhafte Rechtslage handele, so dass sie selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermöge.
  • BAG, 06.12.1961 - 4 AZR 297/60

    Verjährungsfrist - Rechtliches Hindernis - Verweigerung der Leistung - Ablehnende

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 06.06.2019 - 5 Ca 3087/18
    Dass eine entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der Urlaubsansprüche spätestens zum Ende des Übertragungszeitraums erlöschen, sofern sie vom Arbeitnehmer nicht geltend gemacht wurden, bestand, reicht nicht aus, um nach § 206 BGB (dazu BAG 06.12.1961 - 4 AZR 297/60 - Juris Rn. 16) oder nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB die Verjährung zu hemmen (vgl LAG Düsseldorf 8. August 2010, 12 Sa 650/10 juris).
  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 06.06.2019 - 5 Ca 3087/18
    Hat der Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit gehabt, den ihm von der Richtlinie verliehenen Anspruch auszuüben, so darf die Nichtbeachtung solcher Modalitäten auch den Verlust des Anspruchs am Ende eines Bezugs- oder Übertragungszeitraums zur Folge haben (EuGH, Urteil vom 20. Januar 2009 - Rs. C-350/06 und 520/06, Schultz-Hoff -, Slg. 2009, I-179).
  • EuGH, 15.04.2010 - C-542/08

    Ein Mitgliedstaat kann für die Geltendmachung von Ansprüchen auf besondere

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 06.06.2019 - 5 Ca 3087/18
    Es ist zunächst unzutreffend, von einer 'Rückwirkung' von EuGH-Rechtsprechung auf die durch Verjährungsfristen gestellten Anforderungen an die Erhebung von Ansprüchen zu schließen (vgl. EuGH 15.04.2010 - C-542/08 Barth - Rn. 30).
  • LAG Köln, 22.04.1999 - 10 Sa 722/97

    Arbeitnehmerähnliche Person; Rundfunk; Urlaubsanspruch

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 06.06.2019 - 5 Ca 3087/18
    Ob ein freier Mitarbeiter des sozialen Schutzes der Freizeitfinanzierung wie ein Arbeitnehmer bedarf, kann nicht unabhängig von der Höhe des Einkommens entschieden werden, ohne dass sich feste Einkommensgrenzen aufstellen lassen (vgl. LAG Köln 22.04.1999 - 10 Sa 722/97 - juris).
  • LAG Düsseldorf, 25.02.2011 - 9 Sa 258/10

    Urlaubsabgeltung, Ruhen des Arbeitsverhältnisses, Erwerbsunfähigkeitsrente,

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 06.06.2019 - 5 Ca 3087/18
    Im Hinblick auf den mit der Verjährung verfolgten Zweck, Rechtssicherheit zu schaffen, ist eine dreijährige Verjährungsfrist auch angemessen (EuGH, Urteil vom 24. März 2009 - Rs. C-445/06, Danske Slagterier - Slg. 2009, I-2119; vgl. für § 7 Abs. 4 BUrlG LAG Düsseldorf, Urteil vom 25. Februar 2011 - 9 Sa 258/10 -, ZTR 2011, 506).
  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 71/99

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 06.06.2019 - 5 Ca 3087/18
    Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 347/04 - juris; 16. Februar 2000 - 5 AZB 71/99 - juris).
  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 541/15

    Verfall von Urlaubsansprüchen - Obliegenheiten des Arbeitgebers

  • EuGH, 24.03.2009 - C-445/06

    Danske Slagterier - Maßnahmen gleicher Wirkung - Gesundheitspolizei -

  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10

    Urlaub - Elternzeit

  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

  • BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 502/99

    Arbeitnehmerstatus einer Orchesteraushilfe

  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09

    Bewerbung - Benachteiligung - Schutz von einfach behinderten Menschen durch das

  • EuGH, 06.11.2018 - C-684/16

    Max-Planck-Gesellschaft - Ein Arbeitnehmer darf seine erworbenen Ansprüche auf

  • LAG Düsseldorf, 21.01.2020 - 5 Sa 463/19

    Dreijährige Verjährungsfrist für Urlaubsabgeltungsanspruch bei fehlender

    I.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 06.06.2019 - Az.: 5 Ca 3087/18 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 06.06.2019 (5 Ca 3087/18) abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn 14.391,50 EUR brutto Urlaubsabgeltung zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.08.2018.

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